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Aufgaben und Mitglieder

Der von der Bezirkssynode 2008 gewählte Bezirkskirchenrat.

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Die gewählten Bezirkskirchenräte Peter Bauer (Brühl), Susanne Kövi (Baiertal), Helmut Kühnle (Wiesloch), Dr. Horst Martin (Nußloch), Pfarrer Stefan Scholpp (Hockenheim), Pfarrer Ulfert Straatmann (Sandhausen), Hans-Jürgen Stumpf (Plankstadt) und Dr. Gunter Zimmermann (Oftersheim) kamen unter der Leitung von Dekanin Annemarie Steinebrunner zur ersten Sitzung im Dekanat im Haus Agape in Wiesloch zusammen. Als Mitglieder kraft Amtes ebenfalls dabei waren Schuldekanin Christine Wolf-Adam, der Dekanstellvertreter Pfarrer Andreas Maier (Brühl) und der Synodenvorsitzende Kurt Engelberth (Hockenheim) sowie die Landessynodalen Pfarrer Michael Dahlinger (Hockenheim), Dr. Adelheid von Hauff (Schwetzingen) und Prof. Dr. Michael Hauth (ebenfalls Schwetzingen) als beratende Mitglieder.
Foto: Helmut Pfeifer

Termine des Bezirkskirchenrates 2012

12.01.2012
02.02.2012
15.03.2012
26.04.2012
10.05.2012
14.06.2012
19.07.2012
20.09.2012
25.10.2012
16 und 17.11.2012 BKR Tagung
13.12.2012

Der Bezirkskirchenrat:

  • verwaltet das Vermögen des Kirchenbezirks,
  • ist für die Dienstverhältnisse von Mitarbeitern zuständig und wirkt bei der Dienstaufsicht mit,
  • vermittelt und schlichtet, wenn Streitigkeiten zwischen Gemeinden, Kirchenältesten, Pfarrern/ Pfarrerinnen auftreten,
  • wirkt mit bei Visitationen

Dem Bezirkskirchenrat gehören an

  1. Kraft Amtes
    a) Dekanin/Dekan
    b) Dekanstellvertreterin/Dekanstellvertreter
    c) Vorsitzende/Vorsitzender der Bezirkssynode, bei Verhinderung Stellvertreterin/Stellvertreter
    d) Schuldekanin/Schuldekan
    e) drei Landessynodale
  2. Die Bezirkssynode legt die Zahl der zu wählenden Mitglieder für die Dauer der Amtszeit – sechs Jahre – fest. Sie soll die Zahl der Mitglieder kraft Amtes übersteigen. Insgesamt sollen im Bezirkskirchenrat weniger theologischen Mitglieder als nichttheologische vertreten sein.

  3. Den Vorsitz hat die Dekanin/der Dekan inne. Das Stellvertretendenamt wird von der/dem Vorsitzenden der Bezirkssynode wahrgenommen.

  4. Der Bezirkskirchenrat tagt einmal im Monat. Die Sitzungen sind nicht öffentlich, es sei denn der Bezirkskirchenrat beschließt im Einzelfall anderes. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre.

  5. Der Bezirkskirchenrat kann zur Beratung Ausschüsse bilden, in die auch Gemeindeglieder berufen werden können.

 

 
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