Bezirkssynode am 4.7.2008
Foto: Wolf
Bezirkssynode am 4.7.2008
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Die Bezirkssynode
- berät und beschließt den Haushaltsplan für den Kirchenbezirk,
- sorgt dafür, dass Gottesdienst, Unterricht und Ordnung dem Auftrag der Kirche gerecht werden,
- fördert die Diakonie, Erwachsenenbildung, Berufs- und Sozialarbeit, die Kinder- und Jugendarbeit,
- kümmert sich um kirchliche und gesellschaftliche Themen und nimmt Stellung zu besonderen Fragen,
- berät Vorlagen des Oberkirchenrats und der Landessynode,
- wählt den Dekan/ die Dekanin, den Schuldekan/ die Schuldekanin, die Mitglieder des Bezirkskirchenrats und die Landessynodalen sowie die
Vertreter der Bezirkssynode in anderen kirchlichen Einrichtungen.
- wählt aus ihrer Mitte eine Person in das Vorsitzendenamt. Ist dies eine Pfarrerin/ein Pfarrer so ist in das erste Stellvertretendenamt ein nicht theologisches Mitglied der Bezirkssynode zu wählen. Das Gleiche gilt entsprechend im umgekehrten Fall.
- tagt öffentlich. Sie muss mindestens einmal im Jahr vom Vorsitzenden einberufen werden. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.
- kann beratende und beschließende Ausschüsse einrichten.
Stimmberechtigte Mitglieder der Bezirkssynode sind: